Reiseversicherung Reiserücktrittsversicherung
inklusive
Covid-19

Reiserücktrittskostenversicherung in Deutschland
Die Deutschen reisen gerne. Manche verbringen ihren Urlaub in Deutschland, andere machen eine Urlaubsreise ins Ausland. Aber nicht nur das Fernweh ist ein Grund für eine Auslandsreise. Sprachschüler und Stipendiaten unternehmen beispielsweise Auslandsreisen, um ihre Fremdsprachenkenntnisse zu verbessern. Viele Jugendliche wollen ihre Sprachkenntnisse beim Auslandsaufenthalt als Aupair-Mädchen oder Au-pair-Junge erweitern. Andere unternehmen eine Studienreise, um als privater Gast oder Gastwissenschaftler die Kultur eines anderen Landes besser kennen zu lernen. Manche zwingt auch der Beruf zu der einen oder anderen Dienstreise ins Ausland.

1. Ticketversicherung Eintrittskartenversicherung
Wer bei der eigenen Lieblingsband in der ersten Reihe stehen will, muss schon beim Ticketkauf schnell sein. Das gilt auch für Feuerwerk-Schiffskarten.
Nach dem Kartenkauf steigt monatelang die Vorfreude.
Doch plötzlich werden Sie krank und die Veranstaltung muss ohne Sie stattfinden.
Dann entschädigt Sie die ERGO Reiseversicherung – zumindest finanziell.
Denn in diesem Fall greift die Eintrittskartenversicherung.

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Reiserücktrittskostenversicherung
und
Ergänzungs-Schutz Covid-19


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2. ERGO Reiseversicherung (früher ERV Europäische Reiseversicherung)
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Urlaub in Deutschland –
aber nur mit dem richtigen Reiseschutz!

Sie werden vor der Reise krank, ein Angehöriger hat einen Unfall, Sie sind von einer betriebsbedingten Kündigung betroffen! Aufgrund einer Autopanne während oder kurz vor der Anreise kommen Sie verspätet an? Die entgangenen Urlaubsfreuden können wir Ihnen nicht ersetzen, mögliche finanzielle Schäden schon! Bereits ab € 6,– übernimmt die ERGO Reiseversicherung, unser Partner in Sachen Reiseschutz, Ihr finanzielles Risiko einer Stornierung oder eines verspäteten Reiseantritts aus versichertem Grund.

Reiseschutz nicht vergessen – ohne kann es teuer werden.

Die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung bietet Ihnen nicht nur Schutz bei Stornierung, sondern auch bei einem unerwarteten Abbruch der Reise. In diesem Fall übernimmt die ERGO die Kosten für die nicht genutzten Aufenthaltstage. Somit sind Sie vor und während der Reise finanziell bestens geschützt.

Das Deutschland-Reiseschutz-Paket bietet sogar noch mehr: Neben den Leistungen der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung beinhaltet sie zusätzlich den Krankenrücktransport mit medizinischer Notfall-Hilfe (wird nicht von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen) und die Reisegepäck-Versicherung, die auch einen Sportgeräte-Schutz für alle mitgenommenen Sportgeräte, wie z. B. Fahrräder, einschließt.

Selbstbeteiligung: Die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung und das Deutschland-Reiseschutz-Paket können jeweils wahlweise mit oder ohne Selbstbeteiligung im Schadensfall abgeschlossen werden.

Covid-19 in allen Prämien der ERGO Reiseversicherung eingeschlossen:
Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 sind sowohl in der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung, als auch im Deutschland-Reiseschutz-Paket als versichertes Ereignis eingeschlossen.

Mobiliar- und Schlüsselschutz sind in der Versicherungsleistung der Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung und des Deutschland-Reiseschutz-Pakets nicht enthalten:
Mobiliar- und Schlüsselschutz sind in den Versicherungsangeboten nicht enthalten.

Bis wann muss die ERGO-Reiseversicherung abgeschlossen sein?

Sie können die ERGO-Versicherung bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abschließen.
Bei Buchung innerhalb von 30 Tagen vor Reisebeginn ist der Versicherungsabschluss nur am Buchungstag, spätestens innerhalb der nächsten drei Werktage, möglich.

Jetzt vorsorgen und ERGO-Reiseschutz bei Reiseversicherung.de abschließen


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3. ERGO-Reiseversicherung
Tarifübersicht Deutschland-Reiseschutz

Gültig ab 5. Dezember 2023
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Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung
Leistungen:

  • 1 Stornokosten-Versicherung: Wir erstatten z. B. die vertraglichen Stornokosten oder Umbuchungsgebühren, die Mehrkosten der Hinreise, nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz vor Reiseantritt.

  • 2 Reiseabbruch-Versicherung: Wir erstatten z. B. zusätzliche Kosten der Rückreise, wenn die versicherte Person die Reise außerplanmäßig beenden muss, den anteiligen Reisepreis für nicht genutzte Reiseleistungen, sofern die Reise aus versichertem Grund vorzeitig abgebrochen bzw. unterbrochen wird sowie nicht genutzte Reiseleistungen und zusätzliche Reisekosten bis € 500,– pro versicherter Person bei Panne bzw. Unfall des Kfz während der Reise.

Deutschland-Reiseschutz-Paket max. Reisedauer 45 Tage >
Leistungen:

  • 3 Krankenrücktransport-Versicherung: Wir erstatten die Kosten für den Krankenrücktransport an den Heimatort.

  • 4 Reisegepäck-Versicherung: Wir ersetzen z. B. den Zeitwert des Reisegepäcks, wenn es gestohlen wird. Auch Sportgeräte sind mitversichert. Versicherungssumme: € 2.000,- je Reise

Vorstehender Text ist von den ERGO-Versicherungsbedingungen VB-ERV 2023, Stand 5. Dezember 2023

Änderungen und Aktualisierungen vorbehalten.

ERGO Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung + Deutschland-Reiseschutz-Paket, 5. Dez. 2023

Allgemeine Hinweise

  • Gesamtpreis je Reise errechnet sich aus der Summe aller gebuchten Reiseleistungen (z. B. Unterkunft, An- und Abreise, Ausflüge, Eintrittskarten etc.) aller zu versichernden Personen.

  • Die Deutschland-Reiserücktritts-Versicherung können Gäste abschließen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Hauptwohnsitz) in Deutschland oder Belgien, Dänemark, Frankreich, Luxemburg, Niederlande, Österreich, Polen, Tschechien, Italien haben.** ** Stand der Länderliste 8 / 23. Änderungen vorbehalten.

  • Das Deutschland-Reiseschutz-Paket können nur Gäste abschließen, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt (z. B. Hauptwohnsitz) in Deutschland haben.

  • Die Produkte sind gültig für Reisende, die ihre Übernachtungen inkl. aller Nebenleistungen direkt über Tourismusorganisationen, Hotels, Ferienwohnungsanbieter o. ä. buchen. Weitere gebuchte Reiseleistungen können mitversichert werden.

13.10.041 (2312) – ERGO 50066575 

  • Mehrwert für Hunde- und Katzenbesitzer: Erkrankung, Unfallverletzung, Impfunverträglichkeit oder Tod des/der zur Reise angemeldeten Hundes/Katze ist in der Stornokosten- und Reiseabbruch- Versicherung abgesichert.

  • Covid-19: Erkrankung und Tod aufgrund von Covid-19 sind versicherte Gründe in der Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung.

  • Abschlussfrist: Die Versicherungen können direkt bei Buchung, spätestens bis 30 Tage vor planmäßigem Reiseantritt abgeschlossen werden. Bei Reisebuchungen innerhalb von 30 Tagen bis zum Reisebeginn beträgt die Abschlussfrist 3 Werktage (Mo - Sa).

  • Selbstbeteiligung (SB):

  • Stornokosten- und Reiseabbruch-Versicherung: 20 % des erstattungsfähigen Schadens, mindestens € 25,– je versicherter Person.

  • Reisegepäck-Versicherung: € 100,– je versichertem Fall Krankenrücktransport-Versicherung: € 100,– des erstattungsfähigen Schadens.

* Europa, Mittelmeer-Anliegerstaaten, Kanarische Inseln, Azoren, Madeira, Spitzbergen. Änderungen vorbehalten.

** Stand der Länderliste 8 / 23. Änderungen vorbehalten.

Hier können Sie online buchen:
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4. Mehr Infos zur Reiserücktrittskostenversicherung

Egal, aus welchen Gründen Deutsche sich mit dem Flugzeug, dem Bus, der Bahn, dem Pkw oder dem Schiff auf den Weg machen, ob privat oder aus beruflichen Gründen – aufgrund von Unwägbarkeiten, die sowohl vor dem Antritt einer Reise als auch während einer Reise auftreten können, empfehlen private Reiseversicherer und Reiseunfallversicherungen eine Absicherung durch den Abschluss einer Reiseversicherung bzw. Urlaubsversicherung und insbesondere einen Auslandsschutz für Auslandsreisende zur Vermeidung zusätzlicher Auslandsreisekosten oder Auslandsreiseheilkosten.

Die Gründe, die zu einem Reiserücktritt mit den damit verbundenen Reiserücktrittkosten, zu Unannehmlichkeiten während der Reise oder gar zum Reiseabbruch führen können, sind vielfältig. Ein Risikofaktor ist beispielsweise die Gesundheit. Eine Erkrankung oder ein Unfall kann einen geplanten Reiseantritt ebenso verhindern wie eine Schwangerschaft, der plötzliche Tod eines Angehörigen, der Verlust eines Arbeitsplatzes oder auch die Aufnahme eines neuen Arbeitsverhältnisses bei vorheriger Arbeitslosigkeit. Das Gepäck kann während der Reise verloren gehen. Mitgebrachte Gegenstände können Schaden erleiden oder verschwinden.

Daher bieten Versicherungsgesellschaften unterschiedliche Arten von Reiseversicherungen an. Sie werden bezeichnet als Reiserücktrittskostenversicherung, Reiseabbruchversicherung, Reiseunfallversicherung, Auslandsversicherung, Auslandsreiseschutz, Auslands-Krankenversicherung bzw. Auslandsreisekrankenversicherung, Auslandsrechtsschutzversicherung usw. Man kann bei seiner Versicherungsgesellschaft aber auch ein Reiseversicherungspaket buchen, das gleich mehrere Arten von Reiseversicherungen umfasst.

Ähnlich wie bei Reisen, verhält es sich auch mit dem Besuch von Events wie Musik-, Theater, Sportveranstaltungen oder auch Feuerwerk-Schiffsrundfahrten zu
Rhein in Flammen oder anderen Feuerwerk-Schifffahrten. Daher bieten viele Versicherungen auch so genannte Ticketversicherungen bzw. Ticketrücktrittsversicherungen oder Eintrittskartenversicherungen an.

Ein Beherbergungsvertrag kommt zustande durch eine Reservierungsanfrage des Gastes und Bestätigung durch das Hotel oder durch ein Angebot des Hotels und Reservierung durch den Gast. Angebot und Annahme können dabei mündlich oder schriftlich erfolgen.

Bei Stornierungen stellen Hotels eine Ausfallrechnung, sofern sie das Zimmer oder Apartment nicht mehr anderweitig vermieten können. Gemäß den Empfehlungen des DeHoGa wird dabei folgender Satz verrechnet: Bei Übernachtung werden 80% des veranschlagten Preises in Rechnung gestellt.

Es wird daher nicht nur bei Pauschalreisen oder Paketreisen, sondern auch bei reinen Hotelbuchungen der Abschluß einer Reisekostenrücktrittsversicherung empfohlen, welche die dabei anfallenden Kosten übernimmt. Die Kosten betragen je nach Versicherungssumme max. 5% des Reisepreises.

Vor dem Abschluss einer Versicherung sollte man sich genau informieren, bei welchen Gründen ein Reiserücktritt, der Rücktritt von einer Veranstaltung oder ein Reiseabbruch versichert ist. Natürlich lohnt auch ein Vergleich der Leistungen verschiedener Reiseversicherer.

Weitere Begriffe aus dem Reiseversicherungs-Lexikon:
Auslandsreisegebühren Ausländerversicherung Insurance Rückversicherungen Schreiben Travel Assistance-Leistungen Auslandsdeckung Auslandsreisenden Auslandsreisesätze Auslandsreisesatz Auslandsreiseverkehr Dauerpolicen Resident Studium
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Stand: Donnerstag, 07. Dezember 2023
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